AGB
1. Leistungen
Für den Umfang der vertraglichen Leistungen gelten ausschließlich die Leistungsbeschreibungen unseres Reisekataloges und des Reisevertrages. Für Korrektheit der Hotelprospekte und damit verbundener Internetwerbung übernehmen wir keine Haftung. Erhebliche Leistungsänderungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung beider Vertragspartner, über die der Veranstalter den Reisenden umgehend informiert. Änderungswünsche des Reiseteilnehmers (Zustiege etc.) können maximal bis 2 Wochen vor Fahrtantritt realisiert werden.
Aus wichtigen Gründen sind wir berechtigt, Termin-, Zeit- oder Ablaufänderungen vorzunehmen.
Zusätzliche, als in der Buchungsbestätigung und den in der Reiseausschreibung erfassten Kosten fallen nicht an.
Bei Gruppenbuchungen gilt die Buchung mit Übergabe der Teilnehmerliste als verbindlich.
2. Rücktritt durch den Reiseteilnehmer/Ersatzreisende
Von Ihrer Reise können Sie jederzeit zurücktreten. Im eigenen Interesse empfehlen wir, die Rücktrittserklärung sofort schriftlich zu formulieren. Maßgeblich ist der schriftliche Zugang der Rücktrittserklärung. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie eine Reise nicht an, können wir angemessenen Ersatz für getroffene Reisevorbereitungen, unsere Aufwendungen und Hotel- und andere Verpflichtungen, zumindest aber in Höhe der Anzahlung von 50 € bis 50 Tage vor Reisebeginn bei den Busreisen verlangen.
Die Kosten für den Ersatz werden wie folgt festgelegt:
* vom 49. bis 28. Tag vor Reisebeginn 25 % des Reisepreises
* vom 27. bis 14. Tag vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises
* vom 13. bis 7. Tag vor Reisebeginn 75 % des Reisepreises
* vom 6. bis zum Abreisetag bei Nichtanreise 90 % des Reisepreises
Weichen Stornierungsbedingungen von den o.g. Bedingungen ab,
gelten diese im Falle Ihrer Stornierung.
Konzert- und Eintrittskarten sind unabhängig davon
mit 100% der Kosten zu begleichen.
Sollte Ihnen die Teilnahme an einer Busreise nicht vergönnt sein, besteht die Möglichkeit, dass eine Ersatzperson, die vom Reiseteilnehmer selbst zu bestimmen ist, die Reise antritt. Diese Veränderung ist dem Reiseveranstalter schriftlich mitzuteilen. Eine Bearbeitungsgebühr von 10 Euro/Person wird erhoben.
3. Haftung
Wir haften für,
- die gewissenhafte Reisevorbereitung
- die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen
- die fahrtechnische Absicherung der Beförderung aller Reiseteilnehmer
Wir haften nicht für Verlust, Beschädigung, Diebstahl mitgeführter Gepäckstücke. Dies gilt auch bei allen Arten der Zwischenübernachtungen.
Jeder Fahrgast haftet für die von ihm verursachten Schäden am Fahrzeug und bei den Vertragspartnern in vollem Umfang.
4. Kündigung bei schwerer Störung
Der Veranstalter kann bei massiver Störung der Reise durch den Reisenden die Reise kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung erheblich weiter stört und die Sicherheit der Mitreisenden gefährdet ist. Dem Veranstalter steht der Reisepreis dennoch in vollem Umfang zu. Schadensersatzansprüche des Veranstalters bleiben davon unberührt. Diese Regelung gilt sowohl für Tagesfahrten, als auch Busanmietungen.
5. Fahrgastinformation: Infektionsschutzregeln auf Busreisen
(Stand: Dezember 2022)
Obgleich es nun seitens des Gesetzgebers keine Vorgaben für Pauschalreisen mehr gibt, obliegt es dem Reiseveranstalter, und auch den relevanten Leistungsgebern (Hotels- und Gaststätten, Reiseleitern etc.), im Rahmen ihrer Schutz- und Organisationspflichten für ein geringes Infektionsrisiko der Reisenden
Sorge zu tragen. Das liegt in unserer und in aller Verantwortung.
In der Regel sind alle unsere Reisegäste vollständig geimpft und akzeptieren sinnvolle Schutzmaßnahmen, um Covid-19 und anderen Infektionen vorzubeugen.
Wir gehen deshalb davon aus, dass Sie sich als unserer Reisegast damit einverstanden erklären, angemessene Nutzungsregeln oder Nutzungsbeschränkungen der Leistungserbringer bei Inanspruchnahme
von Reiseleistungen zu beachten.
Grunwald Busreisen hält es für vernünftig, folgendes auf unserer gemeinsamen Busreise beizubehalten:
Desinfizieren Sie sich vor jedem Betreten des Busses die Hände. Das Fahr- und Betriebspersonal desinfiziert regelmäßig Kontaktstellen (z. B. Haltegriffe, Armlehnen und Klapptische) und die Bordtoilette.
Achten Sie beim Ein- und Aussteigen auf den nötigen Mindestabstand.
Bitte tragen Sie eine Mund- und Nasenbedeckung (FFP2 oder medizinische Maske)
bei jedem Ein- und Ausstieg, nicht während der Fahrt.
Verzichten Sie auf Begrüßungsrituale wie Händeschütteln, Küssen oder Umarmungen.
Das Fahrpersonal trägt beim Kontakt mit den Fahrgästen eine medizinische
Mund-Nasen-Bedeckung (OP-Maske).
Wenn während einer Busreise Covid-19-Symptome bei einem Fahrgast auftreten,
ist bitte das Fahrpersonal zu informieren.
6. Bestimmungen
Auflagen und Beschränkungen im Zusammenhang mit Corona beim Neuabschluss von Verträgen stellen keine höhere Gewalt mehr dar und das Nutzungs- und Verwendungsrisiko liegt somit beim Auftraggeber. Für den Fall, dass behördliche Auflagen die Belegung von Bussen beschränken, ist zusätzlich ein Rücktrittsvorbehalt für den Busunternehmer vereinbart. Somit kann das Busunternehmen zurücktreten, wenn im Falle einer erneuten Verschärfung der Coronaschutzmaßnahmen nach Vertragsschluss eine Beförderung mit der ursprünglich vorgesehenen Personenzahl nicht mehr möglich sein sollte. Kommt es zu Reisewarnungen, dann ist für diesen Zeitraum der kostenfreie Rücktritt für beide Parteien möglich.
Mit Bestätigung der Reise gilt ebenso Pkt. 2, 3 und 4 der AGB.